Firmengründung in Ungarn

|
Unsere Firma absolviert eine vollständige Amstführung im ganzen Land für die Eintragung von Unternehmen mit ungarischem Amtssitz.
Was übernehmen wir? Anfertigung der zur Eintragung nötigen Dokumente mit Anwalt und Notar, Beschaffung von alle anderen nötigen Dokumenten, Erledigung der Eintragungsverfahren, Buchführung, Amtssitzleistung.
Wie viel Zeit ist dazu nötig? über die nötigen Daten, die zu dem Ausfüllen der Dokumente nötig sind, schicken wir ein Email oder Fax. Nach Erhalt dieser Daten sind die zu unterschreibenden Dokumente in 3 Tage fertig, nach dem Unterschreiben der Dokumente kann die Firma anfangen um zu funktionieren, durch das Gericht wird die Firma in 5 Tage nach dem Unterschreiben eingetragen.
Was für Daten, Dokumente sind nötig? die Daten, die auf unserem Fragebogen angegeben sind, Personalien von den Begründern. Ist der Begründer eine Firma, dann eine Bescheinigung vom Handelsregister, die nicht älter als 3 Monate ist und derer bewährte Übersetzung, Eigentumsblatt vom Amtssitz, Standort.
Was für Kosten hat das Verfahren? Eintragungsgebühr 15.000 HUF Beschaffung der Eingentumsblätter ja 4.000 HUF Arbeitsentgelt des Anwalts 80.000 HUF+Mwst Arbeitsentgelt des Dolmetschers 5.000 HUF+Mwst Sollen die Papiere nicht in unserem Büro unterschrieben werden, dann wir noch eine Gebühr für die Reise berechnet, Verlangen die Begründer von den Dokumenten eine Übersetzung, dann wir dafür eine Übersetzungsgebühr berechnet, Die Gebühr der Buchhaltung fängt bei 10.000 HUF+Mwst / Monat an und hängt von den effektiven Dienstleistungen ab, unter anderen vom Mietsgebühr des Postfachs, bzw. von der Art und Weise, wie das Post nachgeschickt werden soll.
Es ist noch gut zu wissen: GmbH kann auch durch eine Person, KG durch zwei Personen gegründet werden, und ist kein ungarisches Mitglied nötig, Das Mindestanlagekapital ist bei GmbH 500.000 HUF, bei KG ist es zwangslos, Das Anlagekapital muss nicht in die Bank eingezahlt werden, es ist genug, wenn der Verträter der Firma die Tatsache der Einzahlung schriftlich anerkennt, die Kontoerüffnung ist aber obligatorisch, Am Amtssitz ist es obligatorisch, das Firmenschild auszuhängen, Bei der Begründung kann die Umsatzsteuer Identifikation Nummer (UstId-Nr.) beantragt werden, Bei der Begründung muss nicht persönlich dabeisein, es ist auch durch einen Beauftragten möglich, die Berechtigung kann auch im Ausland, auf einem Konsulat unterschrieben werden. Die Zahl der aufnehmbaren Tätigkeiten ist nicht begrenzt, die genehmigungsgebundenen Tätigkeiten (z.B.: Gesundheitswesen, Glücksspiel) können aber nur nach Erhalt der Genehmigung ausgeübt werden.
|